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AK Wanderfalkenschutz
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Der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz
Für Kletterer als Natursportler ist das Thema Natur- und Umweltschutz ein Bestandteil ihres Sportes. Im Klettergebiet Südpfalz wurde hierzu der Arbeitskreis "Klettern und Naturschutz" gebildet, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Wir arbeiten als Vertreter des Wanderfalkenschutzes in diesem Arbeitskreis mit. Der Arbeitskreis ist in die folgenden 3 Fachgruppen unterteilt:

Fachgruppe Felssperrungen und Vogelschutz

Fachgruppe Sanierung und Sicherheit

Fachgruppe Wegebau 

Fachgruppe Vogelschutz im AK Klettern und Naturschutz

Der Artenschutz ist ein zentrales Anliegen der Naturschutzverbände. Da  Wanderfalke, Uhu und Kolkrabe die Felsen der Südpfalz als Brutplatz nutzen, betrifft dies während der Zeit der Brut auch den Klettersport. 

Nach harten Auseinandersetzungen und zum Teil ganzjährigen Felssperrungen begann man den gemeinsamen Dialog zu suchen. Im Klettergebiet tätige Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV), örtliche Klettervereinigungen, Sportkletterer und Naturschützer setzten sich, vorher beinahe undenkbar, an einen Tisch.  Es wurde gemeinsam innerhalb des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz Pfalz die "Fachgruppe Vogelschutz" gegründet. In dieser sind auch die Unteren Naturschutzbehörden der zuständigen Landkreise vertreten. Die Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppe liegt  in der  befristeten Festlegung von Felssperrungen für Wanderfalke, Uhu und Kolkrabe. Grundlage bildet ein gemeinsam erstelltes Arbeitspapier. 

Die Fachgruppe trifft sich zweimal jährlich. Die  befristeten Felssperrungen werden im Rahmen der  Sitzung Anfang Juli beschlossen. Ist ein Felsen gesperrt, so wird dies durch entsprechende Sperrschilder an den Zustiegen kenntlich gemacht. Die Liste der gesperrten Felsen wird über die Schaukästen der Pfälzer Kletterer und die Internetseiten der Pfälzer Kletterer, des DAV und auf unseren Seiten veröffentlicht. Die veröffentlichten Sperrungszeiten können kurzfristig geändert werden, deswegen ist zu beachten, dass immer die Sperrschilder vor Ort oberste Priorität haben. 

Die einzelnen Brutfelsen werden von uns während der Sperrphase bewacht.  Es sollte hierbei aber nicht unerwähnt bleiben, dass sich bei der Felsaufklärung, den Überwachungsaktionen, dem Anbringen und Entfernen der Sperrschilder Kletterer und Naturschützer gleichermaßen beteiligen. 

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten gilt der Arbeitskreis "Klettern und Naturschutz" heute als vorbildliche und effiziente Arbeitsgruppe, die in der Kletterlandschaft Deutschlands ihresgleichen sucht.  Die Zusammenarbeit funktioniert ausschließlich durch die Personen in dieser Arbeitsgruppe. Sie besitzen die Fähigkeit, trotz unterschiedlicher Interessen und harter Verhandlungen, sich immer noch an einen Tisch zu setzen und sich in die Augen zu schauen. Und dies sollte das Vorbild für andere Regionen und Interessengruppen sein.



Arbeitspapier des AK Klettern und Naturschutz Pfalz - Fachgruppe Vogelschutz

(Fassung vom 02.07.2014)

Treffen der Fachgruppe

  • Ende April: Treffen der AKN -Fachgruppe Vogelschutz bestehend aus 3 Vertretern unterschiedlicher Naturschutzverbände, 3 Vertretern unterschiedlicher Kletterverbände und je 1 Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Südwestpfalz zur endgültigen Festlegung der aktuellen Sperrungen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung entscheidet hoheitlich die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Die Einladung erfolgt via E-Mail durch den nicht stimmberechtigten Sprecher des Arbeitskreises.
  • Anfang Juli (vor den Sommerferien): Treffen der AKN -Fachgruppe zur Evaluation der Brutsaison und Festlegung der im Folgejahr zu sperrenden Felsen. Die Einladung erfolgt via E-Mail durch den Sprecher des Arbeitskreises.
  • Anfang November: Haupttagung des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz. Neben einem Jahresrückblick über die Tätigkeiten der verschiedenen Fachgruppen, werden die im nächsten Jahr zu sperrenden Felsen vorgestellt und besprochen. Alle interessierten Personen werden hierzu eingeladen. Die Einladung erfolgt via E-Mail und wird auf der Homepage der Vereinigung der Pfälzer Kletterer e.V. veröffentlicht.


Sperrung von Brutfelsen

  • Ab 01. Februar des neuen Jahres: Felsen, an denen entweder
    • in den vergangenen 2 Jahren eine WF/U/K-Brut stattfand oder
    • in den vergangenen 2 Jahren ein WF/U/K-Brutversuch stattfand oder die WF/U/K-Brut abgebrochen wurde.
    • Anbringen der Sperrschilder an diesen Felsen ab 01. Februar des neuen Jahres.
  • Nach dem 01.Februar:
    • Bei beobachteter Felsbindung (Balzverhalten, Beuteübergabe, Aufsuchen des Horstplatzes) wird der betroffene Felsen in Absprache mit der Naturschutzbehörde gesperrt. Der Sprecher des Arbeitskreises und die Fachgruppe des AKN muss unverzüglich informiert werden.
    • Potentielle Brutfelsen werden in dieser Zeitspanne verstärkt beobachtet, Angaben fachkundiger Personen werden nicht in Zweifel gezogen. An Wochenenden und Feiertagen können die Sperrungen in Ausnahmefällen ohne Rücksprache mit den Unteren Naturschutzbehörden durchgeführt werden. Die zuständige Untere Naturschutzbehörde und der Sprecher der Fachgruppe sind umgehend zu informieren; die Sperrliste ist spätestens am nächsten Arbeitstag zu aktualisieren.
  • Teilsperrungen von Felsen sind nur in Einzelfällen nach Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde möglich.
  • Liegen 2 anerkannte WF/U/K-Brutfelsen dicht beieinander, so wird der Fels der letzten WF/U/K-Brut (oder des WF/U/K-Brutversuches) gesperrt. Bei anderer Entscheidung von Wanderfalke, Uhu oder Kolkrabe wechselt die Sperrung.
  • Das Anbringen und Entfernen der Sperrschilder erfolgt anhand einer vorgegebenen Liste. Diese enthält den Felsnamen, die Positionen der Sperrschilder und die beauftragte Person.
  • Die Beschilderung vor Ort hat immer Vorrang gegenüber der Sperrliste im Internet.


Sonderregelung beim Kolkraben

  • Entsprechend des arttypischen Brutverhaltens und Brutverlaufes wird die Sperrung in der Regel zum 01.Juni aufgehoben.


Aufhebung der Sperrungen

  • Kommt es zur Aufgabe von Bruten oder Verlusten von Jungvögeln, bleibt der Fels solange gesperrt, bis die trauernden/suchenden Altvögel ihre enge Felsbindung (ca.14 Tage) verlieren. Die Entscheidung zur Freigabe trifft die zuständige Untere Naturschutzbehörde nach Empfehlung der Fachgruppe des AKN.
  • Sofern Unklarheit besteht, ob Brut stattfindet oder stattfand kann nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Sprecher des AKN ggfs. mit Unterstützung eines weiteren fachkundigen AKN -Mitgliedes zum vermuteten Horstplatz abseilen oder diesen anklettern um die Gegebenheiten aufzuklären. Diese Aufgabe kann vom AKN- Sprecher auch übertragen werden.
  • Gesperrte Felsen, an denen es nicht zur Brut kommt und kein Nachgelege zu erwarten ist, werden baldmöglichst bzw. spätestens zum 01. Mai freigegeben. Die Entscheidung trifft die zuständige Untere Naturschutzbehörde nach Empfehlung der Fachgruppe des AKN.
  • Aufhebung der Felssperrung in der Regel spätestens zum 01.Juli. Frühere oder spätere Aufhebungen nach Entscheidung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde sind möglich.
  • Alle Änderungen bezüglich Sperrungen oder Freigabe von Felsen oder Sektoren sind schnellstmöglich dem Sprecher des Arbeitskreises mitzuteilen, um die Sperrliste auf der Homepage der PK zu aktualisieren.

 
 
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