Der
Arbeitskreis Klettern und Naturschutz
Für
Kletterer als Natursportler
ist das Thema Natur- und Umweltschutz ein Bestandteil ihres Sportes. Im
Klettergebiet Südpfalz wurde hierzu der Arbeitskreis "Klettern
und
Naturschutz" gebildet, der sich mit diesem
Thema beschäftigt. Wir
arbeiten als Vertreter des Wanderfalkenschutzes in diesem
Arbeitskreis mit. Der Arbeitskreis ist in die folgenden 3 Fachgruppen
unterteilt:
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Fachgruppe Felssperrungen und Vogelschutz
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Fachgruppe Sanierung und Sicherheit
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Fachgruppe Wegebau
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Fachgruppe Vogelschutz
im AK Klettern und Naturschutz
Der
Artenschutz ist ein zentrales Anliegen der
Naturschutzverbände. Da Wanderfalke, Uhu und
Kolkrabe die
Felsen der Südpfalz als Brutplatz nutzen, betrifft dies
während
der Zeit der Brut auch den Klettersport.
Nach
harten Auseinandersetzungen und zum Teil ganzjährigen
Felssperrungen begann man den gemeinsamen Dialog zu suchen. Im
Klettergebiet tätige Sektionen des Deutschen Alpenvereins
(DAV),
örtliche Klettervereinigungen, Sportkletterer und
Naturschützer setzten sich, vorher beinahe undenkbar, an einen
Tisch. Es wurde gemeinsam innerhalb des Arbeitskreises
Klettern und
Naturschutz Pfalz die "Fachgruppe Vogelschutz"
gegründet. In dieser sind auch die Unteren
Naturschutzbehörden der zuständigen Landkreise
vertreten.
Die Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppe liegt in der
befristeten Festlegung von Felssperrungen für Wanderfalke,
Uhu und Kolkrabe. Grundlage bildet ein gemeinsam erstelltes
Arbeitspapier.
Die Fachgruppe trifft sich zweimal
jährlich. Die befristeten
Felssperrungen werden im Rahmen der Sitzung Anfang Juli
beschlossen.
Ist ein Felsen gesperrt, so wird dies durch entsprechende Sperrschilder
an den Zustiegen kenntlich gemacht. Die Liste der gesperrten Felsen wird
über die Schaukästen der Pfälzer Kletterer
und die
Internetseiten der Pfälzer Kletterer, des DAV und auf unseren
Seiten veröffentlicht. Die veröffentlichten
Sperrungszeiten
können kurzfristig geändert werden, deswegen ist zu
beachten,
dass immer die Sperrschilder vor Ort oberste Priorität
haben.
Die
einzelnen Brutfelsen werden von uns während der Sperrphase
bewacht. Es sollte hierbei aber nicht unerwähnt
bleiben,
dass sich bei der Felsaufklärung, den
Überwachungsaktionen, dem Anbringen und
Entfernen der Sperrschilder Kletterer und
Naturschützer gleichermaßen beteiligen.
Nach anfänglichen
Startschwierigkeiten
gilt der Arbeitskreis "Klettern und Naturschutz" heute als vorbildliche
und effiziente Arbeitsgruppe, die in der Kletterlandschaft Deutschlands
ihresgleichen sucht. Die
Zusammenarbeit funktioniert ausschließlich durch die Personen
in
dieser Arbeitsgruppe. Sie besitzen die Fähigkeit, trotz
unterschiedlicher Interessen und harter Verhandlungen, sich immer noch
an einen Tisch zu setzen und sich in die Augen zu schauen. Und
dies sollte das Vorbild für andere Regionen und
Interessengruppen sein.
Arbeitspapier des AK
Klettern und Naturschutz Pfalz - Fachgruppe Vogelschutz
(Fassung
vom 02.07.2014)
Treffen
der Fachgruppe
- Ende
April: Treffen der AKN -Fachgruppe Vogelschutz bestehend aus 3
Vertretern unterschiedlicher Naturschutzverbände, 3 Vertretern
unterschiedlicher Kletterverbände und je 1 Vertreter der
Unteren
Naturschutzbehörde der Kreisverwaltungen Südliche
Weinstraße und Südwestpfalz zur endgültigen
Festlegung
der aktuellen Sperrungen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen
Lösung entscheidet hoheitlich die zuständige Untere
Naturschutzbehörde. Die Einladung erfolgt via E-Mail durch den
nicht stimmberechtigten Sprecher des Arbeitskreises.
- Anfang
Juli (vor den Sommerferien): Treffen der AKN -Fachgruppe zur
Evaluation der Brutsaison und Festlegung der im Folgejahr zu sperrenden
Felsen. Die Einladung erfolgt via E-Mail durch den Sprecher des
Arbeitskreises.
- Anfang
November: Haupttagung des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz.
Neben einem Jahresrückblick über die
Tätigkeiten der
verschiedenen Fachgruppen, werden die im nächsten Jahr zu
sperrenden Felsen vorgestellt und besprochen. Alle interessierten
Personen werden hierzu eingeladen. Die Einladung erfolgt via E-Mail und
wird auf der Homepage der Vereinigung der Pfälzer Kletterer
e.V.
veröffentlicht.
Sperrung
von Brutfelsen
- Ab 01. Februar des
neuen Jahres: Felsen, an denen entweder
- in den vergangenen 2 Jahren eine
WF/U/K-Brut stattfand oder
- in den vergangenen 2 Jahren ein
WF/U/K-Brutversuch stattfand oder die WF/U/K-Brut abgebrochen wurde.
- Anbringen der
Sperrschilder an diesen Felsen ab 01. Februar des neuen Jahres.
- Nach dem 01.Februar:
- Bei beobachteter Felsbindung
(Balzverhalten,
Beuteübergabe, Aufsuchen des Horstplatzes) wird der betroffene
Felsen in Absprache mit der Naturschutzbehörde gesperrt. Der
Sprecher des Arbeitskreises und die Fachgruppe des AKN muss
unverzüglich informiert werden.
- Potentielle Brutfelsen werden in dieser
Zeitspanne verstärkt beobachtet, Angaben fachkundiger Personen
werden nicht in Zweifel gezogen. An Wochenenden und Feiertagen
können die Sperrungen in Ausnahmefällen ohne
Rücksprache
mit den Unteren Naturschutzbehörden durchgeführt
werden. Die
zuständige Untere Naturschutzbehörde und der Sprecher
der
Fachgruppe sind umgehend zu informieren; die Sperrliste ist
spätestens am nächsten Arbeitstag zu aktualisieren.
- Teilsperrungen
von Felsen sind nur in Einzelfällen nach Absprache mit der
zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
möglich.
- Liegen
2 anerkannte WF/U/K-Brutfelsen dicht beieinander, so wird der Fels der
letzten WF/U/K-Brut (oder des WF/U/K-Brutversuches) gesperrt. Bei
anderer Entscheidung von Wanderfalke, Uhu oder Kolkrabe wechselt die
Sperrung.
- Das
Anbringen und Entfernen der Sperrschilder erfolgt anhand einer
vorgegebenen Liste. Diese enthält den Felsnamen, die
Positionen
der Sperrschilder und die beauftragte Person.
- Die Beschilderung
vor Ort hat immer Vorrang gegenüber der Sperrliste im Internet.
Sonderregelung
beim Kolkraben
- Entsprechend des
arttypischen Brutverhaltens und Brutverlaufes wird die Sperrung in der
Regel zum 01.Juni aufgehoben.
Aufhebung
der Sperrungen
- Kommt
es zur Aufgabe von Bruten oder Verlusten von Jungvögeln,
bleibt
der Fels solange gesperrt, bis die trauernden/suchenden
Altvögel
ihre enge Felsbindung (ca.14 Tage) verlieren. Die Entscheidung zur
Freigabe trifft die zuständige Untere
Naturschutzbehörde nach
Empfehlung der Fachgruppe des AKN.
- Sofern
Unklarheit besteht, ob Brut stattfindet oder stattfand kann nach
Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der
Sprecher
des AKN ggfs. mit Unterstützung eines weiteren fachkundigen
AKN
-Mitgliedes zum vermuteten Horstplatz abseilen oder diesen anklettern
um die Gegebenheiten aufzuklären. Diese Aufgabe kann vom AKN-
Sprecher auch übertragen werden.
- Gesperrte
Felsen, an denen es nicht zur Brut kommt und kein Nachgelege zu
erwarten ist, werden baldmöglichst bzw. spätestens
zum 01.
Mai freigegeben. Die Entscheidung trifft die zuständige Untere
Naturschutzbehörde nach Empfehlung der Fachgruppe des AKN.
- Aufhebung
der Felssperrung in der Regel spätestens zum 01.Juli.
Frühere
oder spätere Aufhebungen nach Entscheidung durch die
zuständige Untere Naturschutzbehörde sind
möglich.
- Alle
Änderungen bezüglich Sperrungen oder Freigabe von
Felsen oder
Sektoren sind schnellstmöglich dem Sprecher des Arbeitskreises
mitzuteilen, um die Sperrliste auf der Homepage der PK zu aktualisieren.